Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Outdoor Weekend «Pfeil & Bogen»

Veranstalter des Outdoor Weekends «Pfeil & Bogen»:

Silberdachs GmbH
Lachernweg 14
8952 Schlieren

1. Geltungsbereich

Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden beziehungsweise bei minderjährigen Teilnehmenden deren gesetzliche Vertretungen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Diese AGB regeln die Teilnahme am Outdoor Weekend «Pfeil & Bogen» der Silberdachs GmbH.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt schriftlich, elektronisch oder über das offizielle Anmeldeformular. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch die Silberdachs GmbH zustande. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen bei ungenügender Teilnehmerzahl oder aus wichtigen Gründen abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Das Outdoor Weekend richtet sich an Jugendliche ab vollendetem 14. Altersjahr sowie an Erwachsene. Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person.

Die Teilnehmenden bestätigen, dass sie körperlich und gesundheitlich in der Lage sind, an den ausgeschriebenen Outdoor-Aktivitäten sowie am Bogenschiessen teilzunehmen. Relevante gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, regelmässig einzunehmende Medikamente oder besondere Bedürfnisse sind dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschliessen, wenn die Sicherheit der betreffenden Person oder der Gruppe nicht gewährleistet werden kann.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung publizierten Preise. Der Teilnahmebetrag ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann der Veranstalter den reservierten Platz anderweitig vergeben.

5. Rücktritt und Abmeldung

Eine Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen.

Es gelten folgende Annullationsbedingungen:

  • bis zum 30. Juni 2026: kostenlose Abmeldung

  • bis zum 26. Juli 2026: 50 % der Teilnahmekosten

  • ab 27. Juli 2026: 100 % der Teilnahmekosten

Kann eine Ersatzperson gestellt werden, entfällt die Zahlungspflicht ganz oder teilweise. Bei Krankheit oder Unfall erfolgt eine Rückerstattung nur gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses und nach Ermessen des Veranstalters.

6. Durchführung und Programmänderungen

Das Outdoor Weekend findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt, sofern die Sicherheit gewährleistet werden kann.

Der Veranstalter behält sich vor, Programm, Zeiten, Treffpunkte, Durchführungsorte oder einzelne Aktivitäten aus organisatorischen, wetterbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen anzupassen. Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Naturereignissen oder anderen unvorhersehbaren Umständen kann die Veranstaltung abgesagt, verschoben oder vorzeitig beendet werden. Bereits geleistete Zahlungen werden angemessen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Verhalten, Sicherheit

Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Anweisungen der Kurs- und Veranstaltungsleitung jederzeit Folge zu leisten.

Der Umgang mit Pfeil und Bogen ist ausschliesslich gemäss den Instruktionen der Leitung und innerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche erlaubt.

Sämtliche Sicherheitsanweisungen sind jederzeit einzuhalten.

Während des offiziellen Tagesprogramms ist der Konsum von Alkohol ausdrücklich untersagt.

Ebenso ist die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen die Wahrnehmungs- oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen nicht gestattet. Bei Verstoss gegen Sicherheitsvorschriften, Alkohol- oder Drogenkonsum während des Programms oder bei anderweitig sicherheitsgefährdendem Verhalten kann die Veranstaltungsleitung Teilnehmende von einzelnen Aktivitäten oder von der gesamten Veranstaltung ausschliessen.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Die Teilnehmenden verpflichten sich ausserdem zu einem respektvollen Umgang mit anderen Personen, der Natur sowie dem zur Verfügung gestellten Material.

8. Haftung

Die Teilnahme am Outdoor Weekend erfolgt auf eigene Verantwortung beziehungsweise bei minderjährigen Teilnehmenden auf Verantwortung der gesetzlichen Vertretungen.

Outdoor-Aktivitäten und insbesondere der Umgang mit Pfeil und Bogen sind trotz sorgfältiger Instruktion und umfassender Sicherheitsvorkehrungen mit einem Restrisiko verbunden. Der Veranstalter verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Organisation und Durchführung der Aktivitäten.

Für Unfälle, Verletzungen, Schäden oder den Verlust persönlicher Gegenstände wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen. Ausgenommen sind Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters verursacht wurden.

Die Teilnehmenden beziehungsweise deren gesetzliche Vertretungen bestätigen mit der Anmeldung, dass eine gültige Unfallversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung bestehen. Für Schäden, welche Teilnehmende gegenüber Dritten, anderen Teilnehmenden oder dem Veranstalter verursachen, haften diese beziehungsweise deren gesetzliche Vertretungen selbst.

9. Gesundheit und medizinische Notfälle

Die Teilnehmenden beziehungsweise bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertretungen verpflichten sich, sämtliche relevanten gesundheitlichen Informationen vollständig mitzuteilen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Allergien

  • Krankheiten

  • Medikamente

  • körperliche Einschränkungen

  • psychische Einschränkungen

  • besondere Ernährungsbedürfnisse

Die Teilnehmenden bestätigen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, an den vorgesehenen Aktivitäten teilzunehmen.

In medizinischen Notfällen oder bei Unfällen ist die Veranstaltungsleitung berechtigt, notwendige medizinische Massnahmen einzuleiten sowie Ärztinnen, Ärzte, Rettungsdienste oder Spitäler beizuziehen. Bei minderjährigen Teilnehmenden werden die gesetzlichen Vertretungen schnellstmöglich informiert.

Allfällige medizinische Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden beziehungsweise deren Versicherungen.

10. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung können Foto-, Film- und Tonaufnahmen entstehen.

Diese dürfen ausschliesslich für Dokumentations-, Informations- und Kommunikationszwecke der Silberdachs GmbH verwendet werden, insbesondere für:

  • Website

  • Flyer

  • Broschüren

  • Social Media

  • interne Dokumentation

Die Veröffentlichung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmenden beziehungsweise bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertretungen. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Inhalte können jedoch nicht rückwirkend entfernt werden, soweit dies technisch oder organisatorisch nicht möglich ist.

11. Datenschutz

Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Organisation, Durchführung und Nachbearbeitung der Veranstaltung verwendet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur:

  • wenn dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist,

  • wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht,

  • oder wenn dies in einem medizinischen Notfall notwendig wird.

Es gilt das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

12. Ausrüstung und persönliche Gegenstände

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die in der Ausschreibung genannte persönliche Ausrüstung mitzubringen. Für ungeeignete, fehlende oder beschädigte persönliche Ausrüstung übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung.

Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Silberdachs GmbH.