Allgemeine Geschäftsbedingungen
“Waldwuche” vom 13. - 17. Juli 2026 - Schlieren ZH
Veranstalter der “Waldwuche” ist:
Silberdachs GmbH
Lachernweg 14
8952 Schlieren
1. Geltungsbereich
Mit der Anmeldung erklären sich die Eltern bzw. gesetzlichen Vertretungen mit diesen AGB einverstanden.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, elektronisch oder über ein Anmeldeformular.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, eine Mindestanzahl wird vorausgesetzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können Kinder im ausgeschriebenen Altersbereich, sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Gründe gegen eine sichere Teilnahme sprechen.
Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertretungen verpflichten sich, den Veranstalter über relevante gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Medikamente oder besondere Bedürfnisse des Kindes vollständig zu informieren.
Der Veranstalter behält sich vor, Kinder in begründeten Fällen von der Teilnahme auszuschliessen, wenn die Sicherheit des Kindes oder der Gruppe nicht gewährleistet werden kann.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung publizierten Preise.
Der Teilnahmebetrag ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann der Platz anderweitig vergeben werden.
5. Rücktritt und Abmeldung
Eine Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen.
Es gelten folgende Annullationsbedingungen:
bis 30 Tage vor Beginn: kostenlose Abmeldung
29 bis 14 Tage vor Beginn: 50 % der Kosten
ab 13 Tage vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kosten
Kann ein Ersatzteilnehmendes Kind gestellt werden, entfällt die Zahlungspflicht ganz oder teilweise.
Bei Krankheit oder Unfall erfolgt eine Rückerstattung nur gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses und nach Ermessen des Veranstalters.
6. Durchführung und Programmänderungen
Die Waldwoche findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt, sofern die Sicherheit gewährleistet werden kann.
Der Veranstalter behält sich vor, das Programm, den Durchführungsort, Zeiten oder einzelne Aktivitäten aus organisatorischen, wetterbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen anzupassen.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen kann die Waldwoche abgesagt oder abgebrochen werden. Bereits geleistete Zahlungen werden angemessen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Aufsichtspflicht und Verhalten
Die Aufsichtspflicht des Veranstalters gilt ausschliesslich während der offiziell kommunizierten Betreuungszeiten.
Die Kinder verpflichten sich, den Anweisungen der Leitung Folge zu leisten und respektvoll mit anderen Teilnehmenden, der Natur sowie dem Material umzugehen.
Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Fehlverhalten kann ein Kind von einzelnen Aktivitäten oder von der gesamten Waldwoche ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
8. Haftung
Die Teilnahme an der Waldwoche erfolgt auf eigenes Risiko bzw. auf Risiko der gesetzlichen Vertretung.
Der Veranstalter verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Organisation und Durchführung der Aktivitäten sowie zu einer angemessenen Betreuung der Kinder.
Für Unfälle, Verletzungen, Schäden oder Verlust persönlicher Gegenstände wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen. Ausgenommen sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters verursacht wurden.
Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertretungen bestätigen mit der Anmeldung, dass das Kind über eine gültige Unfallversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung verfügt.
Für Schäden, die ein Kind verursacht, haften die Eltern bzw. gesetzlichen Vertretungen.
9. Gesundheit und medizinische Notfälle
Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertretungen verpflichten sich, dem Veranstalter sämtliche relevanten gesundheitlichen Informationen vollständig mitzuteilen, insbesondere:
Allergien
Krankheiten
Medikamente
körperliche oder psychische Einschränkungen
besondere Ernährungsbedürfnisse
Die Eltern bestätigen, dass das Kind gesundheitlich in der Lage ist, an den vorgesehenen Aktivitäten teilzunehmen.
In medizinischen Notfällen oder bei Unfällen ist die Leitung berechtigt, notwendige medizinische Massnahmen einzuleiten sowie Ärzt/innen, Rettungsdienste oder Spitäler beizuziehen, sofern die Eltern bzw. gesetzlichen Vertretungen nicht rechtzeitig erreichbar sind.
Allfällige medizinische Kosten gehen zulasten der Eltern bzw. der Versicherungen.
10. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Während der Waldwoche können Foto-, Film- oder Tonaufnahmen entstehen.
Diese dürfen ausschliesslich für Dokumentations-, Informations- und Kommunikationszwecke des Veranstalters verwendet werden, insbesondere für:
Website
Flyer
Social Media
interne Dokumentation
Die Veröffentlichung erfolgt nur mit Zustimmung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertretungen.
Eine einmal erteilte Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Inhalte können jedoch nicht rückwirkend entfernt werden, soweit dies technisch oder organisatorisch nicht möglich ist.
11. Datenschutz
Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich im Zusammenhang mit der Durchführung der Waldwoche verwendet.
Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, ausser:
wenn dies organisatorisch notwendig ist,
gesetzlich vorgeschrieben ist,
oder im medizinischen Notfall erforderlich wird.
Es gilt das Schweizer Datenschutzrecht.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.